| Elektronische Rechnungen ohne Signatur nun amtlich |
Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet
Die Bundesregierung erwartet durch die Vereinfachung eine Einsparung von Bürokratiekosten für Unternehmen von rund vier Milliarden Euro pro Jahr. Damit fallen im Bereich der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden. Für Unternehmen sind bei der Neuregelung unbedingt die Aufbewahrungsrichtlinien der elektronisch übermittelten Rechnungen zu beachten, da diese zukünftig auch rein elektronisch aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrung von Papierausdrucken der elektronisch erhaltenen Rechnungen erfüllt nicht die Aufbewahrungspflichten. Mit DocuScan sind Sie auf der sicheren Seite. Mit unseren Lösungen rund um die elektronische Rechnungsfreigabe, Rechnungsprüfung und -archivierung erfüllen wir alle Anfroderungen des neuen Gesetzes und vereinfachen zudem maßgeblich Ihre Abläufe, sowohl beim Versand als auch beim Empfang von elektronischen Rechnungen. Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den neuen Richtlinien einen "Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung" veröffentlicht den Sie auch als PDF Datei bei uns herunterladen können. PDF Download Quelle: bundesregierung.de |
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Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 am 23.09. zugestimmt. Ein für Unternehmen sehr wesentlicher Teil des neuen Gesetzes ist die erleichterte elektronische Rechnungsstellung die rückwirkend zum 01.07.2011 in kraft tritt. Demnach ist es nun möglich Rechnungen elektronisch, z.B. als PDF Datei per E-Mail, ohne qualifizierte elektronische Signatur auszutauschen, sofern der Empfänger zustimmt.







